Zuletzt aktualisiert am 17. September 2024 um 14:01
Jetzt mag es Menschen geben, für die sind die Begriffe ASKUB und DSGVO erst einmal nur Böhmische Dörfer. Aber das macht nix. Ich erkläre es gern.
ASKUB steht für die Anfangsbuchstaben von Analyse, Strategie, Konzeption, Umsetzung und Bewertung
Den Begriff ASKUB habe ich mal erfunden, als ich im Umfeld von Projektmanagement nach Methoden und Techniken suchte, das ganze, große Marketing in verdaubare Bissen zu zerlegen und Menschen näher zu bringen, die sich damit jetzt nicht jeden Tag beschäftigen.Die Begriffe lassen sich fernab von Beratersprech und Bullshit-Bingo leicht übersetzen beziehungsweise erklären:
- Analyse – aus dem Griechischen für Auflösung bedeutet die systematische Untersuchung von etwas Ganzem durch Zerlegung in einzelne Bestandteile, die erfasst, geordnet, untersucht und ausgewertet werden.
- Strategie – bekannt vom Militär, dem Schach oder Sport – bedeutet in der Wirtschaft die geplanten Aktionen zum Erreichen von Zielen. Ich verkürze und setze die Strategie mit dem Ziel gleich. Also den Ort, an dem wir ankommen wollen.
- Konzeption – ist in dieser Vereinfachung resultierend der Weg zum Ziel. Also: Mit welchen Maßnahmen wollen wir unsere Ziele erreichen? Inklusive aller Abwägungen hinsichtlich Chancen und Risiken und Planungen bezüglich Ressourcen (Zeit, Geld, Personal etc.).
- Umsetzung – ist der bunte Strauss an Maßnahmen, mit denen wir das Ziel zu erreichen Gedenken. Also Ärmel hochkrempeln und rann an die Arbeit. Aber Obacht: wenn bei den vorgenannten Aufgaben nicht gründlich gearbeitet wurde, wird hier viel Schweiß und Blut (und Zeit und Geld) vergeudet (Siehe auch: Aktionismus).
- Bewertung – auf der letzten Etappe unserer Reise prüfen wir, ob unsere Maßnahmen dienlich waren und wir unser Ziel erreicht haben.
Wer glaubt, somit wäre unsere (ASKUB-) Reise abgeschlossen, irrt in vielen Fällen
Denn diese Tätigkeiten orientieren sich sinnvollerweise nicht nur entlang einer Strecke vom Anfang bis zum Ende. Vielmehr tritt am Ziel eine erneute Untersuchung des Status Quo ein, womit wir wieder beim Ausgangspunkt der Analyse sind und sich das Rad erneut zu drehen beginnt (Mehr zu ASKUB such auf der Agenturhomepage).
Kommen wir nun zum zweiten Böhmischen Dorf aus der Überschrift: zur DSGVO
Die DSGVO wird seit Monaten als Horrorvision dessen subsumiert, was denn Ende Mai so alles Neues auf uns niederprasselt. Tatsächlich tritt die DatenSchutzGrundVerOrdnung (kurz: DSGVO) am 25.05.2018 in Kraft. Zeitgleich mit dem neuen BundesDatenSchutzGesetz (kurz: BDSG neu).
Was ist die DSGVO?
Die DSGVO ist ein europäisches Gesetz, das unmittelbar – also ohne weitere Abstimmung in den nationalen Parlamenten – in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft tritt mit dem Ziel, zum Thema Datenschutz einen einheitlichen Rechtsrahmen innerhalb der EU und mit Drittländern außerhalb der EU mit den Mitgliedsstaaten der EU zu schaffen.
Warum kommt die DSGVO?
Datenschutz war bisher ein jeweils nationales Thema und auch innerhalb der Mitgliedsstaaten recht unterschiedlich definiert und behandelt. Dem wirkt die Gemeinschaft nun entgegen. Insgesamt 173 Bewegungsgründe wurden detailliert formuliert.
Was geht mich die DSGVO an?
Für mich als Verbrauer wird sich im Alltag gefühlt erst einmal nicht allzu viel ändern. Die Datenschutzgesetze sind in Deutschland recht streng und meist nutzerfreundlich pro Verbraucher. Die Privatsphäre ist ein hohes Gut. Und das ist gut so. Auch dank den deutschen Datenschützern. Wenn es Probleme gab, dann meist über Landesgrenzen hinweg…
Wenn ich aber nun nicht nur Privatperson, sondern auch Unternehmer bin, dann ändert sich einiges!
Der Gesetzgeber will private Daten – den Verbraucher – schützen und nimmt Unternehmen und andere Organisationen in die Verantwortung, dies auch umzusetzen. Und da ein Unternehmen, ein Verband oder ein Verein erst einmal keine Ärmel hat, die es hochkrempeln kann, ist der Verantwortliche gefordert: der Unternehmer, meist Geschäftsführer oder der Vorstand oder Vorsitzende…
Schlechte Nachricht: freikaufen klappt nicht!
Keine Angst – Ruhe bewahren. Ist ein Arzt an Bord? Kleiner Spaß, denn der oft zitierte Held aus dem Kinofilm wird hierbei wenig helfen.
Genauso wenig, wie das Thema mal eben vertrauensvoll intern deligieren. Und die -wenn schon nicht schlechteste – aufwendigste aller Nachrichten: Es steht Arbeit an! Denn was auf uns alle zukommt, kann man nicht extern einkaufen, für Geld machen lassen.
Viele Dienstleister und Organisationen kommen seit Monaten mit Tipps, Tricks und Angeboten daher. Und ich will keine dieser Angebote kritisieren. Aber…
Ohne eigene Arbeit ist das Projekt DSGVO nicht erfolgreich an den Start zu kriegen!
Welche und wieviel Arbeit das ist, weiß noch niemand so genau. Das ist hoch individuell und von Firma zu Firma, von Verein zu Verein, Verband zu Verband unterschiedlich.
Der Arbeitsaufwand ist sicherlich nicht zu unterschätzen! Und wenn ich sage: „Rechnet eher mit Tagen als mit Stunden“ weiß ich, dass das auch in Summe Wochen für den Start sein können…
Wie ASKUB beim Thema DSGVO helfen kann Share on X
Dank Internet ist die Fülle zum Thema DSVGO so umfangreich wie verwirrend: Informationen und Angebote reichen von IT-Dienstleistern, Softwarefirmen, Anwälten, Banken, Beratungsfirmen über Verbänden und IHKs und und und…
Mein Tipp: Nutzt ASKUB und DSGVO fällt leichter
Beginnen wir wie oben beschrieben mit dem A – der Analyse:
- Habt Ihr Personal?
- Bekommt Ihr Bewerbungen?
- Habt Ihr eine Homepage, vielleicht sogar mit Kontaktformular?
- Habt Ihr im Unternehmen oder im Verein – egal ob auf Computer oder Handie – persönliche Daten wie Namen, (auch E-Mail-) Adressen, Geburtstage von beispielsweise Mitarbeitern (egal ob ehemaligen oder ehrenamtlichen) oder Kunden und Lieferanten?
- Nutzt Ihr Trackingdienste wie zum Beispiel Google Analytics?
- Nutzt Ihr geschäftlich Dienste wie Google-Kalender, Dropbox, iCloud und ähnliche?
- Synchronisiert Ihr Geräte verschiedener Personen bsp. mit Adress- und/oder Kalenderdaten?
Wenn hier auch nur eine Frage mit Ja beantwortet wird, ist die DSGVO Thema für Euch!
Die Frage ist nicht ob, sondern wie, wir die DSVGO angehen
Kommen wir zu S wie Strategie: Ziel wird sein, dem Willen des Gesetzgebers Rechnung zu tragen, Schäden vom eigenen Unternehmen oder der eigenen Organisation abzuwenden und all das mit einem Minimum an Aufwand fristgerecht zu erledigen.
- Was muss ich als Verantwortlicher wann wie angehen?
- Rocken wir das intern oder brauchen wir externe Unterstützung?
- Welche Ressourcenplanung ist für uns realistisch?
- Was muss bis zum 25.05.2017 (öffentlich) geregelt sein?
- Was kann auch mehr so im Stillen angegangen werden?
- …
Wo kein Kläger – da kein Richter, aber…
Sicherlich werden die Vielzahl an Maßnahmen und Anforderungen nicht von heute auf morgen vollumfänglich umsetzbar sein. Für niemanden. Und auch wenn es keine „Schonfrist“ gibt, wird auch hier gelten, dass nix so heiß gegessen, wie gekocht wird.Aber…Es gibt einfaches „Fehlverhalten“, das ab 25.05.2018 gesetzwidrig ist! Und das kann teuer werden:
- die Bußgelder sind sehr hoch und
- die Abmahner hatten lang genug Zeit, ihre Messer zu wetzen.
Einfache Beispiele:
- veraltete Datenschutzerklärung
- E-Mail-Formular auf Homepage ohne „https“,
- Teamfoto mit 12 Mitarbeitern auf Homepage, aber kein Datenschutzbeauftragten im Impressum
- etc. pp.
ASKUB – die drei letzten Abkürzungen
K wie Konzeption,
U wie Umsetzung und
B wie Bewertung
würden den jetzt schon ausgedehnten Rahmen dieses Beitrags sprengen.
Wer noch mehr Informationen zu ASKUB und DSGVO wünscht, darf gern Googeln oder Informationen und Seminare unserer Agentur erfahren und erleben.
Das ist keine juristische Beratung! Wie auch? Aber wen das Thema interessiert und die Art, wie ich damit umgehe ist stets willkommen: ich freue mich auf eine E-Mail oder einen Kommentar hier unter dem Text.