Zuletzt aktualisiert am 18. September 2024 um 10:14
Frei nach F. K. Wächter interessiert es wahrscheinlich „eh kein Schwein“. Mich aber!
Deshalb gebe ich es hier zum Besten: Wir haben zum 04.01.2016 eine neue Agenturpreisliste.Schon mit der letzten Preisliste von 02.01.2014 habe wir unser Projektgeschäft und Beratungsgeschäft in nur einem Dokument zusammengefasst. (Das war kein Kindergeburtstag für unsere Rechtsabteilung. Aber die haben wir ja glücklicherweise auch gar nicht.) Dabei wurden Projekte meist in Werkverträgen und die Zusammenarbeit mit unseren Beratungskunden in Dienstverträgen formuliert.
Es stellt sich aber immer mehr heraus, dass die Bereitschaft, Agenturleistungen nach Zeit zu honorieren, nicht wirklich wächst, also Hand aufs Herz: sie sinkt.
Zeitgenaue Leistungerfassung dient der Transparenz. Mitarbeiterreports – früher Stundenzettel genannt – haben nach wie vor ihre Daseinsberechtigung. Aber eher im Controlling, allen voraus Vor- und Nachkalkulation sowie der Dokumentation.
Unsere Arbeitszeiten in Relation zur Rahmenvereinbarung wurde zu jedem Monatswechsel explizit dokumentiert. Wenn innerhalb eines Jahres durch ungeplante Ergeignisse die geplante Stunden- oder Tageszahl überschritten und auch bis zum Jahresende nicht auf die vereinbarte Summe heruntergefahren werden konnten, gab es eine Jahresabschlussrechnung am 15. Dezember. Die war zwar gut für das Jahresergebnis. Aber nicht immer für die Kunden-Agentur-Beziehung.
Kunden schätzen es im Voraus zu wissen, was auf sie zukommt. Wenn die Rechnungssumme der Angebotssumme entspricht, gibt es keinen weiteren Abstimungsbedarf. Und wie die Leistung im Detail entstanden ist spielt eine eher untergeordnete Rolle.
Das Projektmanagement, also wir, die Agentur, ist mehr denn je verantwortlich, dass ein Projekt im Plan ist und bleibt. Und die Rechnungssumme gleich der Angebotssumme ist. Share on XDas führt dazu, dass wir in Angeboten und Rahmenvereinbarungen die geplanten Leistungen detailliert beschreiben und entsprechende Preise gemäß individueller Honorarsätze kalkulieren und anbieten. Wie bei Werkverträgen üblich, zählt die geschuldete Leistung. Wie diese im Detail erbracht wurde ist unerheblich. Briefing – Angebot – Freigabe – Leistung – Freigabe – Rechnung – Zahlung – fertig.
Und weil das so erfrischend einfach daherkommt, haben wir uns entschieden, ab dem 1.1.2016 das Thema Dienstvertrag – Berechnung nach Aufwand erbrachter Arbeitszeiten – nur noch auf besonderen Kundenwunsch anzubieten.
Adieu Erbsenzählerei – es lebe das Werk!